Kronberger Datenschutz e.U.
Wir führen Sie durch die komplexe Welt des Datenschutzes
Datenschutz
Datenschutz ist ein Grundrecht. Jeder Mensch hat persönliche Daten und das Recht, dass diese geschützt werden – etwa vor Datenmissbrauch durch Unbefugte. Rechtsgrundlage ist die EU-weit geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Für Unternehmen und Organisationen ist Datenschutz gesetzlich verpflichtend. Wird die DSGVO ignoriert, besteht die Gefahr von hohen Strafen und negativen Schlagzeilen in den Medien.
Die DSGVO wurde im Mai 2018 EU-weit mit großem medialem Aufsehen eingeführt. Damit wurde die Möglichkeit gegeben, bei Datenschutzverstößen Sanktionen zu verhängen. Geldbußen für Verstöße gegen diese Verordnung sollen in jedem Einzelfall wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Die maximale Strafhöhe beträgt 4 Prozent des Jahresumsatzes. Tatsächlich werden immer wieder hohe Strafen auch wirklich verhängt.
Große Unternehmen beschäftigen deshalb eigene Mitarbeiter und Spezialisten, um die DSGVO in ihren Unternehmen korrekt umzusetzen.
Bei KMUs und Gemeinden reichen die personellen Ressourcen und das eigene Know How oft nicht aus, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Ebenso sind Jungunternehmer mit den Notwendigkeiten aus der DSGVO im Zuge der Unternehmensgründung oft überfordert. Datenschutz ist zu wichtig, um von einem Mitarbeiter nebenbei erledigt zu werden.
Gewisse Organisationsformen (z.B. Körperschaften öffentlichen Rechts) müssen gemäß Artikel 37 DSGVO einen Datenschutzbeauftragten benennen, ungeachtet von Größe und Mitarbeiterzahl. Mein Dienstleistungsangebot ist es, allen Zielgruppen als Berater zur Seite zu stehen oder auch als externer Datenschutzbeauftragter dabei zu unterstützen, die notwendigen Vorgaben zu erfüllen und DSGVO-Konform zu agieren.
Datenschutz ist einiges mehr als nur ein IT-Thema!
Angebot für
Körperschaften Öffentlichen Rechts, Klein- und Mittelbetriebe, Unternehmensgründer, Gemeinschaftspraxen
Die Kernaufgabe jedes Unternehmers besteht darin, sich um sein Geschäftsfeld zu kümmern und erfolgreich zu wirtschaften. Trotzdem und selbstverständlich müssen die geltenden rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Die Einhaltung der DSGVO zählt in den seltensten Fällen zu den primären Gedanken und Interessen der Verantwortlichen, birgt aber aufgrund des Strafrahmens von bis zu EUR 20 Mio ein nicht zu unterschätzendes unternehmerisches Risiko bei Nichtbeachtung.
Unser Angebot für Beratung und Betreuung:
Die Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten beinhaltet die Unterstützung der Verantwortlichen, diesen Aufgaben nachzukommen. Diese Tätigkeit ist relevant bei Unternehmensgründung als auch im laufenden Betrieb und umfasst folgende Tätigkeit:
● Die Beratung der Verantwortlichen und Mitarbeiter hinsichtlich ihrer Pflichten nach dem Datenschutzrecht.
● Erstellung der notwendigen Unterlagen bzw. Unterstützung bei der Erstellung.
● Die Überwachung und Überprüfung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften und Strategien für den Schutz personenbezogener Daten, einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter.
● Datenschutzaudits
● Beratungen – auf Anfrage – im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und der Überwachung ihrer Durchführung.
● Erfüllung von Betroffenenrechten
● Die Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde und Anlaufstelle für diese.
Nutzen Sie das Kontaktformular um ein unverbindliches Beratungsgespräch zu vereinbaren.
Pflichten des Verantwortlichen
Als Verantwortliche gelten natürliche oder juristische Personen, Behörden, Einrichtungen oder andere Stellen, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheiden. (z.B. Geschäftsführer, Amtsleiter, …)
Wie der Name bereits suggeriert, ist der Verantwortliche für den gesamten Datenverarbeitungsvorgang verantwortlich. Er muss auch den Nachweis erbringen können, dass er sämtliche Pflichten erfüllt. Er fungiert als erster Ansprechpartner für betroffene Personen und Behörden. Seine Pflichten sind:
- Die Informationspflichten
- Einführung technischer und organisatorischer Maßnahmen
- Implementierung der Datensicherheitsmaßnahmen sowie den Datenschutz
- Führen eines Verzeichnisses aller Datenverarbeitungstätigkeiten
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
- Bei Datenschutzverletzung muss der Verantwortliche unverzüglich eine Meldung durchführen
- Risikoanalysen der Datenanwendungen
- Ein Datenschutzbeauftragter verpflichtend zu bestellen, wenn gewisse Kriterien erfüllt sind
- Regelmäßige periodische Audits
Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer Pflichten.
Mag. Roman Kronberger - Unternehmensberater, IT-Experte
- Ausbildung zum Ingenieur der Elektrotechnik und Magister rer. soc. oec. für Wirtschaftsinformatik
- Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
- Ernannter Feuerwehrtechniker
- Langjährige Erfahrung in leitenden Funktionen bei internationalen IT-Konzernen und österreichischen IT-Unternehmen
- Umfangreiche Erfahrung als Trainer und Vortragender